Schufa Selbstauskunft
April 2nd, 2010 by sb
Seit 1. April 2010 ist es möglich, einmal im Jahr unentgeltlich, eine Auskunft über seine gespeicherten Daten bei sogenannten Auskunfteien anzufordern. Möglich macht das eine Gesetzesänderung die am 1 April in Kraft getreten ist.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. habe ich dann auch ein Musterschreiben zur Anforderung seiner Daten gefunden.
Leider handelt es sich bei dem Musterschreiben nur um eine Textvorlage. Diese Textvorlage habe ich in eine Briefvorlage umgebaut in der man mit einem PDF Reader wie dem Foxit Reader Portable oder Adobe Reader seine Adressdaten ändern kann.
Auf der Internetseite von www.meineschufa.de findet man auch ein Formular mit dem man eine Datenübersicht nach § 34 BDSG anfordern kann. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass man einen Kopie seines Personalausweises beilegen sollte. Da werden also gleich nochmal zusätzlich Daten gesammelt. Ich probiere es erst einmal ohne Personalausweis.
Download:
Musterbrief (PDF) – Selbstauskunft_SCHUFA_Holding_AG
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