Gestern habe ich schon einen Artikel darüber erstellt “Schufa Selbstauskunft” und geschrieben dass ich es einmal ohne Personalausweis versuchen werde eine Auskunft zu bekommen.

Sollte die Schufa aber dennoch einen Ausweis verlangen will ich nicht alle Daten die darauf vermerkt sind einfach so preisgeben. Nach einigem Suchen fand ich dann auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – Internetredaktion- ein Musterschreiben für die Auskunftserteilung nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In diesem Musterschreiben findet man im letzten Absatz folgende Anmerkung.

Mir ist bekannt, dass Sie bei schriftlichen Anträgen auf Auskunftsgewährung eine Kopie des Personal­ausweises anfordern dürfen, um meine Identität zu überprüfen. Eine entsprechende Kopie habe ich beigefügt. Da nur die Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum für eine Identitätsprüfung erfor­derlich sind, habe ich die restlichen Angaben geschwärzt.

Genau das was ich gesucht habe. Für alle die gleich mit der Ausweiskopie ihre Daten anfordern wollen habe ich natürlich auch einen PDF Musterbrief zum ausfüllen, auf dem Text des Musterschreibens des Bundesbeauftragten für den Datenschutz… basiert, erstellt.

Download:

Musterbrief (PDF) – Selbstauskunft_SCHUFA_Holding_AGV2

Quellverweise:

5 Antworten für “Schufa Selbstauskunft die Zweite”

  1. gesendet am, 15 Apr 2010 um 13:21:17nachgefragt

    Hat mal jemand diese Anfrage ohne Ausweiskopie an die Schufa gesendet?
    Verlangt die Schufa immer eine Kopie, oder meistens nicht?

    Welche Frist für die Zusendung setzt man ein? Sind 2 Wochen angemessen?

  2. gesendet am, 15 Apr 2010 um 16:19:56sb

    Meine Anfrage (ohne Ausweis) ist gerade unterwegs. Leider bis jetzt noch keine Antwort.

  3. gesendet am, 12 Mai 2010 um 09:14:49MH

    Ich habe es ohne Ausweiskopie versucht, es kam ein schreiben zurück, in dem sie eine Kopie des Ausweises verlangen!!!

  4. gesendet am, 06 Jul 2010 um 19:51:44grmpf

    Habt ihr euch die Vordrucke auf der BFDI-Seite nochmal angeschaut? Offensichtlich wurde der hier beschriebene Absatz mit dem Schwärzen wieder entfernt! Ich habe noch die alte Version ausgedruckt…

    Was heißt das? Druck von der Schufa auf BFDI (unwahrscheinlich), oder genügen Name, Anschrift und Geburtsdatum nicht (ebenfalls unwahrscheinlich?).

    Naja, ich habe dem Datenschutzbeauftragten geschrieben, aber noch keine Antwort. Kennt sich hier jemand aus?

    http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/15_NovelleAuskunfteien.html?nn=408908

  5. gesendet am, 06 Jul 2010 um 20:01:09sb

    Hallo grmpf,

    das würde mich auch interessieren warum der Absatz verschwunden ist.
    Auf der Seite http://www.netzpolitik.org/2010/mitmach-aktion-bei-schufa-co-auskunft-verlangen/ findet man aber auch noch ein Musterschreiben das auf die Verbraucherzentrale verweist. In diesem Musterbrief ist der Absatz noch drin.

    Danke für die Info!

Hinterlasse einen Kommentar